Schlagwort-Archive: Steuerrecht

Steuerlicher Abzug von Ehegattenunterhalt bei außergewöhnlichem Bedarf

Ehegattenunterhalt kann laut Bundesfinanzhof (Urteil vom 19.6.2008, III R 57/05) ohne betragsmäßige Beschränkung als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer berücksichtigt in Abzug gebracht werden, wenn ein besonderer Bedarf wie z. B. Krankheitskosten oder Heimpflegekosten beim Berechtigten gedeckt werden muss. Weiterlesen

Mit Stromgewinnung Steuern sparen

Steht aufgrund der Planung und Auslegung einer Photovoltaikanlage fest, dass dauerhaft Strom erzeugt wird, der gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, so ist der Betreiber Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinn. Er kann bei entsprechender Umsatzsteuererklärung die bei der Errichtung bezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt erstattet verlangen. Nicht erforderlich ist eine vollständige Einspeisung des gewonnenen Stroms in das Netz. Weiterlesen

Einspruch gegen Grunderwerbsteuerbescheid beim Kauf vom Bauträger einlegen!

Käufer eines Grundstücks, auf dem ein Bauträger ein Haus erstellen soll, werden nicht nur mit Grunderwerbsteuer, sondern auch mit Umsatzsteuer für die Bauleistungen belastet. Ist der Bauträger Verkäufer des Grundstücks, oder ist er (z. B. aufgrund eines Zusammenwirkens oder einer personellen Verflechtung mit dem Verkäufer) quasi als Grundstücksverkäufer zu sehen, wird für die Bemessung der Grunderwerbsteuer nicht nur der Wert der Bauleistungen, sondern auch des Grundstücks nach der geltenden Rechtsprechung einbezogen. Das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 7 K 333/06) sieht darin möglicherweise einen Verstoß gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und hat diese Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung und Beantwortung vorgelegt. In vergleichbaren Fällen ist daher zur Rechtswahrung Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid unter Berufung auf die Vorlageentscheidung einzulegen.

Steuerlicher Abzug von Aufwendungen für Mietwohnungen bei abgekürztem Vertragsweg

Erhaltungsaufwendungen für eine Mietwohnung können auch dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie nicht vom Steuerpflichtigen, sondern von einem Dritten auf einen von diesem abgeschlossenen Werkvertrag hin bezahlt werden und der Dritte dem Steuerpflichtigen den hieraus geschuldeten Betrag zuwendet (BFH, Urteil vom 15.1.2008, IX R45/07). Weiterlesen

Umsatzsteuervorauszahlungen bis 10. Januar als Wiederkehrende Leistungen abrechnen

Zahlt ein Steuerpflichtiger bis zu zehn Tage nach Jahreswende Umsatzsteuer, die er als Vorauszahlung für das vergangene Jahr schuldet, so kann er entgegen dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (es ist auf den Veranlagungszeitraum abzustellen, indem die Zahlung geleistet wurde) diese Zahlung als Wiederkehrende Leistungen gewinnmindernd im alten Jahr ansetzen (BFH, Urteil vom 1.8.2007, XIR 48/05).

Kosten vom Umbau eines Großraumbüros sofort steuerlich abzugsfähig

Baut der Vermieter ein Großraumbüro durch Einfügung von Trennwänden um, so sind die Kosten laut Bundesfinanzhof hierfür sofort steuerlich abzugsfähig. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung geben die Trennwände als sogenanntes Rigips-Ständerwerk dem Gebäude kein bautechnisches Gepräge; die Kosten müssen daher nicht für die Dauer der voraussichtlichen Nutzung abgeschrieben werden(BFH Urteil vom 16.1.2007 IX R 39/05).

Bis zu 575 Euro monatlich steuerfrei: Ehrenamtliche Tätigkeit und geringfügige Beschäftigung

Durch eine Gesetzesnovelle sind nunmehr rückwirkend zum 1.1.2007 ehrenamtliche nebenberufliche Tätigkeiten für gemeinnützige Einrichtungen und Sportvereine(z.B. Übungsleiter) bis zu einer Höhe von 175 Euro monatlich für die Arbeitnehmer in der Regel von den Steuern befreit.
Zulässig ist daneben die Arbeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (sogenannte 400-Euro-Jobs) auch bei derselben Einrichtung. Der Arbeitgeber hat allerdings hierfür die pauschalen Steuern und Sozialversicherungen abzuführen.

Abzug der Kosten doppelter Haushaltsführung auch ohne Zahlung von Miete

Ob ein alleinstehender Arbeitnehmer die Mehraufwendungen für die Unterhaltung von zwei Wohnungen (am Arbeitsort und am Ort des Mittelpunkts seiner Lebensinteressen) bei der Einkommensteuer als Werbungskosten ansetzen darf, hängt nicht davon ab, dass er Miete für die Wohnung an letzterem Ort zahlt. Entscheidend ist die Führung eines eigenen Hausstands, was bei der Bestreitung von eigenen Kosten hierfür und einer abgeschlossenen Wohnung im Haus der Elternangenommen werden kann (BFH, Urteil vom 14.6.2007, VI 60/05).