Kinder kosten Geld – das wird niemand bestreiten können. Aber die Existenzgrundlage der zahlenden Person darf auch nicht zerstört werden.
Daher genügt oft nicht ein Blick in die Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle), um den monatlichen Zahlbetrag zu ermitteln. Fragt sich sowieso auch, wer für die Krankenversicherung, das Schulgeld, den privaten Musikunterricht, die Kosten der Zahnspange oder ähnliches aufzukommen hat. Und was, wenn der betreuende Elternteil selbst gut verdient und Vermögen hat?
Wenn Sie „auf Nummer sicher“ gehen wollen, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Ihr Rechtsanwalt Christoph Blaumer am Rotkreuzplatz in München Neuhausen Nymphenburg berät Sie gerne rund um das Thema Kindesunterhalt.