„Jetzt auch noch der Fiskus!“ – Zum Leid der Familienkrise gesellt sich oft der Ärger mit dem Finanzamt. Denn wenn einmal das gemeinsame Wirtschaften aus der Ehe vorbei ist, verändern sich in der Regel die Einkommensteuern erheblich.
Welche Lösung ist für mich am besten? Geht die Zusammenveranlagung der Ehegatten noch? Kann ich Ehegattenunterhalt von der Steuer absetzen? Muss der Unterhalt versteuert werden? Wer zahlt diese Steuern? Geht es bei den Steuern nur um Unterhalt oder auch um andere Leistungen an den Geschiedenen Ehepartner? Muss man bei Steuerangelegenheiten überhaupt für den anderen Ehegatten mitwirken, wenn man doch schon geschieden ist? Was ist mit Leistungen an gemeinsame Kinder, wirken sie sich steuerlich aus?
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Ihr Rechtsanwalt Christoph Blaumer am Rotkreuzplatz in München Neuhausen Nymphenburg berät Sie gerne rund um das Thema Geschiedene und Steuern.