Unser gemeinsamer Wille – Das Berliner Testament ist ein von beiden Ehegatten in einer Urkunde gefertigte letztwillige Verfügung. Damit können sie ihren gemeinsamen Willen z. B. so festschreiben, dass sie sich als Erben gegenseitig einsetzen, nach dem Tod des Letztversterbenden dann ein Kind erben soll.
Nachteile des Berliner Testaments liegen vor allem in der Unabänderbarkeit bestimmter Verfügungen nach dem Tod eines Ehegatten, aber auch im Steuerrecht.
Ob Sie mit einem Berliner Testament verfügen sollen, wenn ja, mit welchem Text, darüber klären wir Sie gern auf.
Ihr Rechtsanwalt Christoph Blaumer am Rotkreuzplatz in München Neuhausen Nymphenburg berät Sie gerne rund um das Thema Berliner Testament.