Mediation beruht auf der Kernüberlegung, Menschen und Probleme getrennt voneinander zu behandeln. Auch hinter Streitpositionen stehen bestimmte Interessen. Diese gilt es zu ermitteln und verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Schließlich ist das Ergebnis mit objektiven Entscheidungskriterien aufzubauen.
In einer Mediation werden die verschiedenen Standpunkte und Interessen durch Anwendung von Gesprächstechniken und anderer Hilfsmittel (z. B. Visualisierung durch Flipchart, White Board etc.) ermittelt und zu Lösungen geführt.
Der deutsche Gesetzgeber hat den Nutzen der Mediation nunmehr erkannt und Regelungen zur Anwendung erlassen. Hiernach ist eine außergerichtliche Mediation durch Personen, die eine intensive Spezialausbildung hierfür nachweisen müssen, anerkannt.
Daneben gibt es eine gerichtsnahe Mediation, die für laufende Gerichtsverfahren angewendet werden kann und durch einen sogenannten Güterichter erfolgt.
Generell empfiehlt sich bei Konflikten mit hoher rechtlicher Problematik eine rechtskundige Person (Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) mit der vorgeschriebenen speziellen Ausbildung zum Mediator zu bestimmen, da so auch versteckte Rechtsprobleme bei den diskutierten Lösungsmöglichkeiten erkannt und erörtert werden können. Im Rahmen einer Mediation getroffene Vereinbarungen haben – wie ein Gerichtsurteil – grundsätzlich bindende Wirkung.