Testament

Testament Rechtsanwalt München Neuhausen Nymphenburg Rotkreuzplatz Obermenzing LaimIm Testament legt der Erblasser seinen Wunsch, wie über sein Vermögen verfügt werden soll, aber auch weitere Auflagen und Anordnungen (z. B. Grabpflege, Testamentsvollstrecker) fest.

Bestimmte Formvorschriften wie die eigenhändige handschriftliche Anfertigung und Unterzeichnung müssen in der Regel beachtet werden. Inhaltlich sollte das Testament klar und verständlich gefasst sein, Widersprüche und Unklarheiten können nämlich zu unerwünschten Folgen führen.

Eine Rechtsberatung empfiehlt sich gerade dann, wenn Besonderheiten wie die besondere Aufteilung der Nachlassgegenstände, die Zuwendung eines bestimmten Gegenstands, eine stärkere Berücksichtigung einer bestimmten Person, ein „aufgeschobenes“ oder „bedingtes“ Erbrecht, die Verwaltung des Nachlasses, der Ausschluss einer Person,  soweit es das Gesetz zulässt, oder ähnliches gewünscht sind.  Der Text wird dann vom Berater vorformuliert und muss nur noch eigenhändig umgesetzt werden.

Ihr Rechtsanwalt Christoph Blaumer am Rotkreuzplatz in München Neuhausen Nymphenburg berät Sie gerne rund um das Thema Testament.