Zinsaufwendungen für ein Darlehen, mit welchem die Prämien für Lebensversicherungen bezahlt werden, mit denen die Tilgung des Grundstücksanschaffungsdarlehens erfolgen soll, sind Werbungskosten im Rahmen von Einkünften aus Vermietung der angeschafften Immobilie (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 62/07).
Während die Zahlung der Versicherungsprämien privat veranlasst ist, sieht der BFH in den Zinsen aus den Darlehen einen Bestandteil des Finanzierungskonzepts für die Anschaffung eines Mietobjekts. Im Zweifel dürfte daher bei einer Finanzierung über Lebensversicherungen die Bedienung der Versicherungsprämien über ein Finanzierungsdarlehen empfehlenswert sein, wenn die Zinsbelastung nicht zu hoch ist.