Internationales Familienrecht und Erbrecht

Familienrechtliche Fragen besonderer Art stellen sich für ausländische Staatsangehörige oder Personen, die sich nur selten in Deutschland aufhalten.

Welches Recht gilt für die Ehe? Wie ist die Vermögensplanung zu gestalten? Was gilt für die Beziehungen zu Kindern? Gibt es Wahlmöglichkeiten beim anzuwendenden Recht? Ist das deutsche Recht für die Gestaltung meiner Rechte vorteilhaft? Wo kann ich eine Ehescheidung einreichen? Hat mein Testament weiterhin Gültigkeit und welches Recht gilt bei der Erbfolge, wenn ich in Deutschland wohne? Sachverhalte mit Auslandsberührung verlangen die Kenntnis der Regeln des Internationalen Rechts.

Stellen Sie uns Ihre Fragen auch in diesem Bereich, um verbindliche Auskunft zu erhalten.

Ihr Rechtsanwalt Christoph Blaumer am Rotkreuzplatz in München Neuhausen Nymphenburg berät Sie gerne rund um das Thema Internationales Familienrecht und Erbrecht.