Bilanz ist nicht gleich Bilanz –Selbstständige werden beim Unterhalt besonders behandelt. Ihr Einkommen wird bei einer Gesamtschau über mindestens drei Jahre im Jahresdurchschnitt ermittelt. Dabei sind aussagekräftge Unterlagen wie Gewinn- und Verlust-Rechnungen, Handels- und Steuerbilanzen, sowie Steuerbescheide vorzulegen.
Meist reicht aber nicht eine intensive Prüfung dieser Unterlagen, da Umstände wie branchenspezifische Umsatzerwartungen, versteckte private Ausgaben, rechtliche Abweichungen bei Abschreibungen, Überentnahmen, Schwarzgelder und vieles mehr die Unterhaltssituation beeinflussen können. Auch Gesellschaftergeschäftsführer einer sogenannten „Ein-Mann-GmbH“ müssen sich hier eine gesonderte Prüfung gefallen lassen, da ihr Einkommen durch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen geschickt verändert werden kann.
Hier ist für Unterhaltsberechtigte wie -verpflichtete ein Spezialist gefragt, der sowohl Bilanzen lesen kann als auch die familienrechtlichen Kniffe kennt. Aufgrund der Doppelqualifikation als Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht sind Sie in unserer Kanzlei bei diesem Thema sicher richtig.
Ihr Rechtsanwalt Christoph Blaumer am Rotkreuzplatz in München Neuhausen Nymphenburg berät Sie gerne rund um das Thema Selbstständige und Unterhalt.