Im Grunde wünscht sich jede Person keinen Streit, wenn es um das Thema Tod geht. Denn wer sollte über das streiten, was unausweichlich ist? Verantwortlich vorsorgend sollte man sich zu Lebzeiten durch kompetente Beratung mit den Gesetzen vertraut machen. Geht es aber um einen schon eingetretenen Erbfall und den Ausgleich unter den Hinterbliebenen, so braucht es oft große Kraftanstrengungen, um die Interessen durchzusetzen. Nach dem Verlust eines Menschen und wegen der besonderen persönlichen Beziehungen unter den Hinterbliebenen sind die rechtliche Information und ein starker Beistand Pflicht.
Ihr Rechtsanwalt Christoph Blaumer am Rotkreuzplatz in München Neuhausen Nymphenburg berät Sie gerne rund um das Thema Erbrecht.