Vereinbarungen unter Ehegatten über Hausbau

Vereinbarungen von Ehegatten über einen Umbau eines Hauses in der Weise, dass der leistende Ehegatte vom anderen als Eigentümer einen bestimmten Rechtsverzicht an dem Anwesen als Entgelt erhält, können eine Änderung des gesetzlichen Güterstands darstellen und bedürfen der notariellen Form wie Eheverträge. Auch andere Anspruchsgrundlagen für den Ausgleich der Ehegatten untereinander (Ehegatteninnengesellschaft) lassen sich bei einer derartigen Vereinbarung nicht  ohne weiteres annehmen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.1.2009 – 1 U 175/08).