Wird über die Verkaufsplattform eBay im Internet Zahngold unter näherer Bezeichnung verkauft und stellt sich heraus, dass das Material nicht verwendbar ist, so gilt der gemäß Vertragsbedingungen vereinbarte Gewährleistungsausschluss nicht, da eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde (Landgericht München, Urteil vom 15.11.2007, 30 S 5413/07). Weiterlesen