Wie erstellt man ein Testament? Grundsätzliches, Tipps zur Form und Vorgehensweise

Vielleicht haben Sie sich auch schon oft gefragt, ob es nicht sinnvoll ist, den letzten Willen für die Zeit nach Ihnen zu formulieren. Oder Sie haben bereits ein Testament erstellt, sind sich aber nicht sicher, ob es formgerecht errichtet wurde bzw. aufgrund neuerer Entwicklungen geändert werden sollte. Dann sollten Sie die nachfolgenden Tipps lesen, auch wenn sie aufgrund der Schwierigkeit der Thematik keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit haben:

Schritt 1: Wen möchte ich mit meinem letzten Willen begünstigen, wem will ich möglichst auf keinen Fall etwas zukommen lassen?
Notieren Sie zunächst die Personen oder rechtsfähige Institutionen (z. B. Vereine, Stiftungen), welche etwas im Fall Ihres Todes etwas erhalten sollen. Denken Sie auch daran, dass die Personen vor Ihnen versterben können und ob bzw. wer in einem derartigen Fall an dessen Stelle rücken soll. Wenn Sie mehreren Personen Ihr Vermögen zuwenden wollen, notieren Sie sich jeweils die Höhe des Anteils. Wollen Sie bestimmte Wertgegenstände bestimmten Personen zuwenden, so notieren Sie auch dies. Halten Sie ggf. auch fest, wer in keinem Fall etwas bekommen soll bzw. so wenig wie möglich.

Schritt 2: Sollen neben der Begünstigung weitere Regeln einzuhalten sein bzw. Voraussetzungen gegeben sein?
Wenn Sie Regeln zur Auseinandersetzung aufstellen wollen, so skizzieren Sie diese. Auch die Durchführung der Verteilung (z. B. Verkauf einer Immobilie oder Ablöse durch einen Miterben in Höhe eines einzuholenden Wertgutachtens) kann hier angesprochen werden. Erwarten Sie die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bei einer begünstigten Person, so ist dies ebenso relevant, aber insoweit Zurückhaltung geboten, da allgemein diskriminierende Bedingungen (z. B. bestimmte Religion, Geschlecht, Familienstand, sexuelle Orientierung) nicht verlangt werden dürfen, daher unwirksam sind. Wünsche wie eine bestimmte Art der Bestattung, Grabpflege etc. schreiben Sie auf.

Schritt 3 : Überlegen Sie, ob für die Beurteilung Ihres letzten Willens allein das Recht des Landes gelten soll, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes überwiegend Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben werden.

Dieser Punkt ist aufgrund des Umstands wichtig, dass die nun geltende EU-Verordnung grundsätzlich die Anwendung des Rechts vorsieht, in welchem die verstorbene Person zuletzt ihren überwiegenden gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer also in ein anderes Land zieht und dort versterben sollte, dessen Rechtsnachfolge wird nach den Regeln des Lands seines letzten Aufenthalts beurteilt. Wer beispielsweise sicher gehen will, dass in jedem Fall nur das deutsche Erbrecht angewendet werden soll, ist gut beraten, dies in dem Testament zu erwähnen. Schaden kann der Satz nicht, auch wenn die Person gar nicht in das Ausland umzieht.

Schritt 4: Sollte Ihr Willen durch eine Person umgesetzt werden, die auf die Einhaltung aller Regeln achtet?

Wenn ja, dann wählen Sie diese Person ausdrücklich zur Testamentsvollstreckung aus. Achten Sie allerdings darauf, dass die Person vertrauenswürdig ist und möglichst ausreichende Kenntnisse im wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich mitbringt, um das Amt auszuüben. Die Person sollte auch jünger sein, andernfalls bestimmen Sie noch eine weitere Person zur Ersatztestamentsvollstreckung. Möglich ist auch, ohne Bestimmung einer Person die Testamentsvollstreckung anzuordnen, dann wählt das Nachlassgericht die Person aus. Denken Sie daran, eine ausreichende Entschädigung festzusetzen, damit das Amt nicht abgelehnt wird. Am besten ist es natürlich, mit der vorgesehenen Person die einzelnen Aufgaben sorgfältig zu besprechen und ihre Bereitschaft abzufragen.

Schritt 5: Ist bereits eine letztwillige Verfügung vorhanden (Testament, Erbvertrag), die überprüft, widerrufen, geändert oder angepasst werden soll?

Dann sollten Sie sich jedenfalls rechtlich beraten lassen. Denn in diesem Fall müssen Fragen der Abänderbarkeit, der geänderten Tatsachen, aber auch der möglicherweise geänderten Rechtslage intensiv geprüft und besprochen werden.

Schritt 6: Welche Steuern fallen bei der gewünschten Erbfolge an? Wie kann möglichst unter Vermeidung von hohen Steuern die Rechtsnachfolge geregelt werden?

Wenn Sie sich diese Fragen stellen und über beachtliches Vermögen verfügen (jedenfalls über 20.000 EUR), müssen Sie unbedingt Rechtsrat einholen. Oft lassen sich durch Verfügungen zu Lebzeiten, Umwandlung des Vermögens oder auch eine geänderte Bestimmung der Verteilung Steuern vermeiden. Es muss nur rechtzeitig und richtig gehandelt werden.

Schritt 7: Errichtung des Testaments:

Sie müssen das Testament handschriftlich in leserlicher Form, mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen errichten. Achten Sie möglichst auf die Einheit dieser Urkunde, heften Sie daher mehrere Blätter zusammen. Der Inhalt des letzten Willens sollte einfach und sehr eindeutig formuliert sein. Alle in den vorigen Schritten gesammtelten Punkte können und sollten Sie ansprechen, allerdings in möglichst strukturierter Form. Da die Formulierung oft Schwierigkeiten macht, empfiehlt sich die Überprüfung durch eine rechtsberatende Person. Sie kann vor allem die Verwendung der richtigen Begriffe empfehlen (beispielsweise ist ein Erbe etwas anderes als ein Vermächtnis!) und auf besondere rechtliche Umstände aufmerksam machen (z. B. Fragen zum gesetzlichen Pflichtteilsrecht). Gegebenenfalls kann das Testament an Stelle der handschriftlichen Erledigung durch eine notarielle Urkunde errichtet werden.

Schritt 8: Verwahrung des Testaments:

Das Original der Urkunde sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der für den Fall des Versterbens einer Vertrauensperson bekannt ist. Am besten geben Sie das Testament bei Ihrem Nachlassgericht in amtliche Verwahrung, damit das Auffinden und die Eröffnung in jedem Fall gesichert ist.

Schritt 9: Aufbewahrung einer Kopie des Testaments und Vernichtung von sonstigen Unterlagen, Skizzen etc.

Es kann nicht schaden, eine Kopie des Testaments für sich als Gedächtnisstütze und an einem anderen Ort aufzuheben bzw. eine Vertrauensperson davon zu informieren. Alle sonstigen Unterlagen wie Notizen oder Skizzen zur Erbfolge sollten aber vernichtet werden, damit es nicht zu Diskussionen über die wirklich gewollte Erbfolge kommen kann.

Schließlich der wichtigste Hinweis: Haben Sie bezüglich der formellen und inhaltlichen Fragen zu Ihrem letzten Willen auch nur die geringsten Zweifel zur Wirksamkeit und praktischen Umsetzbarkeit, sollten Sie nicht zögern, Rechtsrat einzuholen.