Trennung ohne Schmerzen: Was zu tun ist, wenn die Partnerschaft endet.

Ob Sie eine Partnerschaft oder Ehe beenden wollen, ist eine ganz persönliche Entscheidung, die natürlich nicht leicht fällt. Neben der emotionalen Belastung scheinen oft die bürokratischen und finanziellen Hürden unüberwindlich. Aber auch diese schwierige Lebenssituation hat eine Struktur mit festen Grundsätzen. Wer sie beachtet, dem wird es im Normalfall nicht schwer fallen, sich zu lösen und auf die Zukunft vorzubereiten. Aus meiner Sicht als erfahrener Berater auf dem Gebiet des Familienrechts gehören dazu folgende Grundsätze:

  1. Ehrlichkeit: Seien Sie offen und ehrlich zu sich selbst und zur beteiligten Person. Das beginnt schon damit, dass der Trennungsgrund schwerwiegend sein sollte. Können Sie noch vernünftig miteinander reden, so besprechen Sie dies mit dem Ziel, die Trennung einvernehmlich zu schaffen. Fürchten Sie eine sehr negative oder gar gefährliche Reaktion, sollten Sie natürlich von dem Gespräch absehen und sich professionell durch einen Anwalt beraten und vertreten lassen. Er wird mit Ihnen klären, mit welchen Schritten die Partnerschaft auseinandergesetzt wird.
  2. Sicherheit: Fürchten Sie Übergriffe der Partnerperson, müssen Sie ihr deutlich klarmachen, dass Ihre Entscheidung zu respektieren ist. Sollte es dennoch und wiederholt zu unangenehmen Nötigungsversuchen kommen, können Sie Gewaltschutz beanspruchen. So kann in sehr eiligen Fällen durch die Polizei ein Annäherungsverbot ausgesprochen werden, ansonsten durch das Gericht. Anwaltlicher Beistand empfiehlt sich auch hier.
  3. Wohnsituation regeln: Bemühen Sie sich um eine eigene Wohnung. Sollte dies nicht gelingen, so wäre zwar das gemeinsame Wohnen unter einem Dach weiter möglich, klappt aber nur bei Vernunft und Bereitschaft beider Partner. Wenn dies nicht sicher erscheint, muss notfalls eine vorübergehende Unterkunft bei Freunden, einer Wohngemeinschaft oder einer von der Gemeinde gestellten Notunterkunft genügen. Die räumliche Trennung ist jedenfalls sehr wichtig, um sich nicht nur emotional, sondern auch materiell unabhängig zu machen. Sollte das Geld für die neue Unterkunft nicht reichen, gibt es unter Umständen Unterhaltsansprüche und Unterstützung vom Staat. Erkundigen Sie sich dazu.
  4. Unterhalt regeln: Ob Sie als trennungswillige Person glauben, Unterhalt vom Partner erhalten, oder zur Zahlung von Unterhalt selbst verpflichtet sind, kann nur durch fachkundigen Rat ermittelt werden. Vermutungen und Annahmen helfen hier nicht weiter. Dies gilt besonders , wenn es auch noch um den Unterhalt für gemeinsame Kinder geht.
  5. Belange von gemeinsamen minderjährigen Kindern regeln: Hier müssen Sie im besonderen Maß vorsorgen und dabei beachten, dass die Rechte und Pflichten des anderen Elternteils nicht übergangen werden . Sollte allerdings keine einvernehmliche Lösung über Fragen des Aufenthalts und Umgangskontakts der Kinder möglich sein, so müssen Sie sich an das Jugendamt, bei weiterer Erfolglosigkeit an das Familiengericht wenden. Jedenfalls ist dringend davon abzuraten, hier z. B. durch Mitnahme eines Kinds bei einem Umzug allein „Fakten zu schaffen“, ohne die Jugendbehörde und das Gericht einzubinden. Allzu leicht könnte der negative Vorwurf der Kindesentführung entstehen.
  6. Hausrat aufteilen: Soweit es durch friedliche Kommunikation der Partner möglich erscheint, können Sie untereinander den Hausrat aufteilen. Dokumentieren Sie die Aufteilung und offene Posten durch eine gemeinsame Liste. Benötigen Sie Sachen dringend, deren Herausgabe Ihnen verweigert wird, dann kaufen Sie diese und heben Belege auf. Eine Auseinandersetzung des Hausrats kann nämlich auch durch Anordnung einer Entschädigung für die neu angeschafften Gegenstände gerichtlich bestimmt werden.
  7. Vermögensauseinandersetzung, Ausgleich von Zugewinn und anderer finanzieller Interessen: Hier brauchen Sie stets anwaltliche Hilfe. Es geht schon darum, mit welcher Vertragsform die Auseinandersetzung wirksam erreicht werden kann. Verträge zur Auseinandersetzung von Grundeigentum oder zum Zugewinnausgleich zwingend der notariellen Beurkundung und haben weitreichende Folgen. Fehlt es an der Einhaltung der Vertragsform, so gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Im übrigen sind Fragen zu diesem Punkt rechtlich so komplex, dass sie ohne Rechtsberatung nicht bewältigt werden können.
  8. Kosten von Trennung und Scheidung richtig einschätzen: Wenn Sie ohne professionelle Beratung handeln, kann Sie das finanziell teuer zu stehen kommen. Natürlich haben Sie mit einem Anwalt Kosten. Er wird Sie aber die voraussichtliche Höhe gern informieren. Fragen Sie auch nach dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Haben Sie nur geringes Einkommen, steht Ihnen unter Umständen Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe zu. Fragen Sie im Zweifel, ob bei Ihnen die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
  9. Und nochmals Ehrlichkeit im Sinne von Fairness: Vergessen Sie in keiner Phase der Trennung oder Scheidung, dass es allein um die vernünftige und nachhaltige Lösung für die Zukunft geht. Einen „Gewinner“ oder „Verlierer“ gibt es nicht, ebenso ist eine Partnerschaft oder Ehe kein Vertrag. Wer aus Enttäuschung gar glaubt, er könne mit der Trennung es dem Partner „heimzahlen“, wird regelmäßig enttäuscht. Denn mit der Eskalation der privaten Streitigkeiten wird er umso mehr eine gute Perspektive für die Zukunft verlieren. In diesem Sinne empfiehlt sich ein „fair play“.

Zusammenfassend muss sich niemand vor der Zukunft fürchten, wenn nach klarem Entschluss der Beendigung der Partnerschaft die wichtigen Punkte Schritt für Schritt organisiert werden. Benötigen Sie Rechtsrat in schwierigen oder streitigen Fragen oder soll möglichst rasch Ihr Recht durchgesetzt werden, so stehen wir gern zur Verfügung. Schreiben Sie einfach an , nennen Sie Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz den Sachverhalt und Ihr Anliegen.