International

Andere Länder, andere Sitten – das gilt auch im Internationalen Recht.  Wenn Sie Rechtsprobleme mit internationalem Bezug haben, so zum Beispiel durch Ihren Aufenthalt oder die Staatsangehörigkeit, so muss nach den Regeln des sogenannten Internationalen Privatrechts geklärt werden, welches Recht zur Anwendung kommt. Bei der Prüfung helfen wir gerne. Ebenso sind auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts die Normen folgender Länder durch Nachschlagewerke für uns einsehbar und ggf. anwendbar:

Ägypten, Äthiopien, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, China, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indonesien, Iran, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mexiko, Niederlande, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Schweiz, Serbien, Sloweinien, Spanien, Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA, Vereinigte Arabische Emirate.