Grundsteuererklärung

Ab sofort bieten wir Ihnen die Erstellung der Grundsteuererklärung zur Feststellung des Werts von Grundvermögen zum Stichtag 01.01.2022 an. Als Immobilieneigentümer sind Sie verpflichtet, diese Erklärung spätestens bis zum 31.01.2023 einzureichen. Aufgrund dieser Erklärung wird dann die Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 erhoben. Wichtig: Sie müssen die Frist zur Abgabe der Erklärung bis zum 31.01.2023 einhalten, da Ihnen andernfalls zusätzliche Zahlungen oder Zwangsmaßnahmen drohen. Wenn Sie selbst diese Arbeit nicht erledigen wollen, übernehmen wir dies gern für Sie. Alle erforderlichen Angaben holen wir gern für Sie ein, auch wenn sie Ihnen nicht vorliegen sollten. Als Mindestangaben benötigen wir nur die Art der Immobilie (Haus, Wohnung, landwirtschaftliches Grundstück) und die Anschrift der Immobilie. Die Höhe unserer Vergütung hängt von der Nutzungsart, der Lage (Bundesland) und der Erforderlichkeit der Einholung weiterer Daten ab.

Ihr Vorteil: anwaltantwort.de berät nicht nur in Sachen Steuern , sondern auch bei weiteren Rechtsfragen rund um Immobilien. Wenn Sie beispielweise Fragen zum Erwerb, der Veräußerung oder Vermögensnachfolge haben, sprechen Sie uns darauf an.

Überzeugt? Dann senden Sie eine kurze Mail mit Ihren Kontaktdaten (Anschrift und Telefon) und dem Stichwort „Grundsteuererklärung“ an oder rufen Sie uns unter 089/17953210 an.