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Steuerhinterziehung: Ende des Bankgeheimnisses im Ausland

Nicht nur mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, sondern auch aufgrund vielfältiger Verhandlungen und Abkommen wird die Luft für Anleger, die meinen, mit Geldanlagen im Ausland den deutschen Fiskus umgehen zu können, dünn.
Die EU-Richtlinie 2003/48/EG gilt bereits in 27 EU-Staaten, der Schweiz, Liechtenstein, den Kanalinseln, Andorra, Gibraltar und den Cayman-Inseln, sie soll auch Finanzzentren wie Hongkong und Singapur künftig einbinden. Die meisten teilnehmenden Staaten versenden automatisch Kontrollmitteilungen an den Wohnsitzstaat des Anlegers. Nachfolgend die Entwicklungen in einigen Staaten insbesondere im Verhältnis zu Deutschland: Weiterlesen