Ein volljähriges Kind kann von dem Bezieher des Kindergelds dessen Auszahlung verlangen. Da das Kindergeld beim Unterhaltsbedarf des Kindes voll angerechnet wird, darf das Kindergeld auch nicht als Einkommen des beziehenden Elternteils gelten, so jüngst OLG Naumburg, Beschluss vom 18.02.2009 – 3 WF 35/09, im Zusammenhang mit einem Prozesskostenhilfeantrag. Entsprechend bestätigen diese Auffassung das Bundessozialgericht im Urteil vom 11.12.2007 – B 8/9b SO 23/06 R und der Bundesgerichtshof im Urteil vom 26.10.2005 – XII ZR 34/03.