E-Mailverschlüsselung

Um die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht und den Datenschutz noch weiter absichern zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, Ihren E-Mailverkehr mit uns zu verschlüsseln. Hierzu setzen wir den GPG bzw. PGP-Verschlüsselungsalgorithmus ein.

Damit Sie Ihre an uns gerichteten E-Mails verschlüsseln können, benötigen Sie unseren öffentlichen GPG-Schlüssel (Public Key):
-- PUBLIC KEY --

Damit wir die von Ihnen verschlüsselten E-Mails auch wieder entschlüsseln können, benötigen wir Ihren öffentlichen Schlüssel (Public Key). Um diesen uns mitzuteilen, verwenden Sie bitte unser geschütztes Formular zur Registrierung eines öffentlichen GPG-Schlüssels. Damit wird sichergestellt, dass alle beteiligten Kanzleiangestellten Ihnen verschlüsselte E-Mails zusenden können.

Sollten Sie nicht länger eine Verschlüsselung interessiert sein, können Sie sich selbstverständlich auch wieder von diesem Service abmelden.