Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Berliner Testament

Sie sind hier: Startseite » Erbrecht » Berliner Testament

Berliner Testament

Unser gemeinsamer Wille - Das Berliner Testament ist ein von beiden Ehegatten in einer Urkunde gefertigte letztwillige Verfügung. Damit können sie ihren gemeinsamen Willen z. B. so festschreiben, dass sie sich als Erben gegenseitig einsetzen, nach dem Tod des Letztversterbenden dann ein Kind erben soll.

Nachteile des Berliner Testaments liegen vor allem in der Unabänderbarkeit bestimmter Verfügungen nach dem Tod eines Ehegatten, aber auch im Steuerrecht.

Ob Sie mit einem Berliner Testament verfügen sollen, wenn ja, mit welchem Text, darüber klären wir Sie gern auf.

Sie können mich telefonisch unter 089 / 17 95 32 10 erreichen. Meine Kanzlei befindet sich im Westen Münchens (Anfahrtsplan). Alternativ können Sie auch unkompliziert die Onlineberatung (eBeratung) nutzen, um mich zu kontaktieren.

RA Christoph Blaumer RA Christoph Blaumer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt für Berliner Testament
Menzinger Str. 35
80638 München
Tel.: 089 / 17 95 32 10
E-Mail:
Über mich · Kontakt · eBeratung