Verluste wegen Bankenkrise aus steuerlichen Gründen jetzt realisieren

Aufgrund der aktuellen Finanzmarktkrise stellt sich die Frage, ob Verluste aus steuerlicher Sicht jetzt realisiert werden sollten. In der Tat bestehen aufgrund der Einführung der pauschalen Abgeltungsteuer auf Kursgewinne, Fonds und Optionsscheine ab 2009 schon jetzt bessere Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Verluste für künftige Veranlagungszeiträume.

Wer insbesondere innerhalb der Jahresfrist angeschaffte Wertpapiere mit Verlust abgibt, kann diesen nicht nur zur Minderung etwaiger Spekulationsgewinne aus 2008 erklären. Denn ein verbleibender Verlust wird in die darauf folgenden Besteuerungszeiträume (letztmals für das Jahr 2013) im Wege des Verlustvortrags mitgenommen. Der Verlust wird dann bei Einreichung der Bescheinigung über die Abgeltungsteuer berücksichtigt. Zusätzlich funktioniert die Verrechnung künftig auch bei Zinserträgen aus Einkünften des Kapitalvermögens im Sinne des § 20 Absatz 2 Einkommensteuergesetz, so zum Beispiel abgezinste Sparbriefe oder Zerobonds, ebenso bei Stückzinsen für vor Zinstermin verkaufte Anleihen.