Erwischt: Wann die Steuer bei ebay-Verkäufen zuschlägt

Wer häufig Waren über Verkaufsplattformen im Internet wie ebay zum Verkauf anbietet, sollte beachten, dass ab einer gewissen Größenordnung, Zeitdauer dieser Angebote und Umsatzhäufigkeit die erzielten Verkaufserlöse bei der Einkommen- und Umsatzsteuer angegeben werden müssen und die ermittelten Steuern abgeführt werden müssen. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Fall bestätigt, in dem ein Ehepaar über mehrere Jahre hinweg Gebrauchsgegenstände bei ebay verkaufte und dabei jährlich Erlöse von ca. 1300 EUR bis ca. 35000 EUR erzielte (BFH Urteil vom 26.04.2012, 5 R 2/11). Das Gericht stellte dabei auf Kriterien wie Anzahl der Verkäufe, erheblichen Organisationsaufwand durch genaue Bezeichnung und Platzierung der Gegenstände, Überwachung des Auktionsablaufs und der Zahlungseingänge, Verpackung und Versendung der Waren, langjährige Nutzung der Vertriebsplattform ab, um zu einer unternehmerischen Tätigkeit des Verkäufers zu gelangen. Es kommt nicht darauf an, ob bei Erwerb eines Gegenstands bereits eine Verkaufsabsicht des Verkäufers besteht. Gerade aber verkaufsfördernde Maßnahmen des Einsatzes eines Dienstleisters wie der Plattform ebay legen den Schluss einer unternehmerischen Tätigkeit nahe. Letztlich hat das Gericht genaue Kriterien, ab wann die unternehmerische Tätigkeit beginnt, nicht genannt. Insbesondere Personen, die über einen längeren Zeitraum nennenswerte Verkaufserlöse aus mehreren Verkäufen bei ebay tätigen, noch dazu als „Powerseller“ dies zu erkennen geben, sollten auf der Hut sein. Die Angebote und Umsätze können von den Finanzbehörden über die Informationen zum Verkäufer problemlos nachvollzogen werden. Auch ein unzufriedener Käufer kann das Finanzamt aufmerken lassen. Wird man erwischt, droht überdies ein Steuerstrafverfahren. Immerhin kann dies durch rechtzeitiges Deklarieren der Umsätze und Selbstanzeige vermieden werden. Allerdings dürfen hier keine Fehler gemacht werden, es empfiehlt sich also die Vertretung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.