Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Einkommensteuererklärung: Krankenversicherungsbeiträge für Kinder absetzen!

Nicht nur die Beiträge der Steuerpflichtigen für Kranken- und Pflegeversicherung sind seit 2010 steuerlich abzugsfähig, soweit es die Grund- und Basisabsicherung betrifft. In gleicher Weise können die für Kinder bezahlten Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Einzige Voraussetzung: Die Steuerpflichtigen haben als Eltern einen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und sind für das Kind unterhaltspflichtig. Wie der Unterhalt geleistet wird, ist unerheblich, es genügt also auch die Gewährung von Sachleistungen wie Essen und Unterkunft. Ebenso ist unbedeutend, ob die Eltern die Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen. Allerdings können die Beiträge insgesamt nur einmal berücksichtigt werden, auch wenn eine Verteilung von Teilbeträgen auf Vater, Mutter oder Kind in der jeweiligen Steuererklärung möglich ist.


RA Christoph Blaumer

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