Die Zustimmung des anderen Elternteils zum Umzug mit einem Kind in das Ausland ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge erforderlich und vom umziehenden Elternteil zu beweisen. Zwar kann eine Zustimmung auch stillschweigend gegeben werden, es kommt jedoch darauf an, ob sich eine solche Erklärung aus den Umständen heraus herleiten lässt.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2009 – 17 UF 105/09
Schon wieder Ärger, das gibt es doch nicht!
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