Bestimmung des Unterhalts bei volljährigen Kindern

Bieten Eltern ihrem volljährigen Kind Unterhalt durch Gewährung von Kost und Unterkunft in ihrer Wohnung an, so kann es nur dann, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die ein Zusammenleben mit den Eltern unmöglich machen, stattdessen Unterhalt durch Gewährung einer monatlichen Geldrente verlangen.

Ein tiefgreifendes Zerwürfnis liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn das Kind Streit über die Erziehungsmethoden eines Elternteils behauptet; denn derartige Streitigkeiten kommen häufig in Familien vor und rechtfertigen nicht den Auszug des Kindes. Dies hat das OLG Brandenburg in einem Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Recht erkannt (Aktenzeichen 9 WF 116/08).