Pauschaler Ausgleich von Vermögen unter Ehegatten zur Vermeidung eines Zugewinnausgleichs

Vereinbaren Ehegatten die Übertragung von Vermögen und ändern den Güterstand der Zugewinngemeinschaft nur dahingehend, dass im Fall der Scheidung kein weiterer Ausgleich erfolgen soll, so ist die Vermögensübertragung schenkungsteuerpflichtig (Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.06.2007, II R 12/06).

Gemäß der Begründung des Gerichts tritt eine endgültige steuerpflichtige Bereicherung ein, da der Begünstigte das Vermögen auch dann behalten darf, wenn ein Zugewinnausgleich künftig nicht durchgeführt wird. Derartige Vertragsgestaltungen sind daher zu vermeiden.