Schlagwort-Archive: Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Bei Finanzierung von Mietobjekten sind Darlehenszinsen für Lebensversicherungen steuerlich abzugsfähig

Zinsaufwendungen für ein Darlehen, mit welchem die Prämien für Lebensversicherungen bezahlt werden, mit denen die Tilgung des Grundstücksanschaffungsdarlehens erfolgen soll, sind Werbungskosten im Rahmen von Einkünften aus Vermietung der angeschafften Immobilie (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 62/07).

Während die Zahlung der Versicherungsprämien privat veranlasst ist, sieht der BFH in den Zinsen aus den Darlehen einen Bestandteil des Finanzierungskonzepts für die Anschaffung eines Mietobjekts. Im Zweifel dürfte daher bei einer Finanzierung über Lebensversicherungen die Bedienung der Versicherungsprämien über ein Finanzierungsdarlehen empfehlenswert sein, wenn die Zinsbelastung nicht zu hoch ist.

Kosten vom Umbau eines Großraumbüros sofort steuerlich abzugsfähig

Baut der Vermieter ein Großraumbüro durch Einfügung von Trennwänden um, so sind die Kosten laut Bundesfinanzhof hierfür sofort steuerlich abzugsfähig. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung geben die Trennwände als sogenanntes Rigips-Ständerwerk dem Gebäude kein bautechnisches Gepräge; die Kosten müssen daher nicht für die Dauer der voraussichtlichen Nutzung abgeschrieben werden(BFH Urteil vom 16.1.2007 IX R 39/05).