Schlagwort-Archive: Familienrecht

Die gerechte, schnelle, einfache und günstige Scheidung – gibt es das und geht das?

Es kann jeder verheirateten oder in eingetragener Lebensgemeinschaft lebenden Person passieren und ist schon lange keine Schande mehr: Man kommt einfach zu dem Schluss, dass es mit dem Partner nicht mehr weiter gehen kann. Oft ist gar keine „dritte Person“ im Spiel, die Gefühle und gegenseitige Zuneigung stumpfen einfach ab, man fühlt sich krank, hilflos und verloren. Aber wie dem möglichst schnell und schonend für alle Seiten und alle Belange ein Ende setzen? Gibt es ein Generalrezept?
Nun, es gibt zumindest einen Prüfungskatalog, bei welchen Punkten man besonderes Gewicht für die „Auseinandersetzung“ des Bündnisses setzen will:

1. Ich will eine gerechte Scheidung. Dann sollten Sie nicht vor fachmännischen Rat Halt machen. Denn niemand kann Gerechtigkeit für sich beanspruchen, wenn er nicht die Gesetzmäßigkeiten der Umsetzung und die Grenzen des Regelbaren erfährt. Es macht eben keinen Sinn, aus Zeit- oder Geldgründen halbe Wahrheiten aufzubauen, aber auf das ganze Recht zu pochen. Im übrigen: Hören Sie Ihrem Rechtsberater von Anfang an genau zu: er zeigt Ihnen den Rahmen des Möglichen auf und böse Überraschungen sollten auch nach Abwicklung der Scheidung ausgeschlossen sein. Die Beratung hat ihren Preis, aber angesichts dessen, um was es geht, nämlich ihr künftiges Lebensglück, dürfte der Preis nicht zu hoch sein. Fragen Sie gleich bei Beratungsbeginn nach den Kosten.

2. Ich will eine schnelle Scheidung. Das deutsche Recht  schreibt im Normalfall ein Trennungsjahr bis zu dem Scheidungsausspruch vor. Fragt sich nur, ab wann eine Trennung vorliegt. Oft wirtschaften Eheleute schon lange nicht mehr gemeinsam, ganz zu schweigen von intimen Kontakten, auch wenn die Ehegatten noch unter einem Dach leben.  Klarheit schaffen aber  nur eindeutige Aussprachen und Vereinbarungen, bei Streit Aufforderungsschreiben. Denn wenn ein Partner die Scheidung nicht will, wird er mit allen Mitteln und Tricks versuchen, eine Verzögerung zu erreichen. Schaffen Sie zum Nutzen aller Beteiligten durch professionelle Beratung und Korrespondenz klare Fakten, wenn Ihr Entschluss feststeht.

3. Ich will eine günstige  Scheidung. Die Kosten einer Scheidung hängen insbesondere davon ab, was für ein Einkommen und Vermögen Sie haben, wie viel davon ausgeglichen werden soll, und – natürlich – wie viel Einigkeit die Eheleute über einzelne Punkte erzielen können. Doch auch ohne Streit  ist Vorsicht geboten, da manche Punkte nur durch Einhaltung bestimmter formbedürftiger Verträge erledigt werden können, oder gar eine Einigung nichts nützen würde, da sie aus bestimmten Gründen unwirksam ist.

4. Ich will keinen Streit. Eigentlich möchte dies jede von einer Trennung und Scheidung betroffene Person vermeiden. Wenn aber nun einmal die Vorstellungen so unterschiedlich sind, kann eine Annäherung und Einigung nur bei Wissen über die Erfolgsaussichten erreicht werden. Oft hilft auch eine Mediation (vermittelndes Gespräch), wenn die Partner wirklich dazu bereit sind und sich eine Mittelweg vorstellen können.

Zusammenfassend lässt sich eines sagen: Egal, welches der obigen Ziele  man als besonders wichtig einschätzt (im Zweifel wohl alle!), kommt man um die Beratung bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin nicht herum. Sie sollte sogar möglichst früh stattfinden, um  Klarheit über die Rechtslage und die Möglichkeiten zu schaffen. Wie bei allen Themen, in denen die eigenen Gefühle eine Rolle spielen, bedarf es der nüchternen Beurteilung durch einen „Profi“, um damit die eigene Lebenssituation und Zukunftsperspektiven besser einzuschätzen. Geben Sie Ihrem Berater kund, wo Sie Ihre allgemeine Zielvorstellung besonders erfüllt wissen wollen (siehe obige Punkte).  Und nochmals: Fragen Sie gleich zu Beginn der Beratung nach den Kosten!

Schwiegereltern bekommen jetzt bei Ehescheidung ihr Geld zurück

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Rückforderung von Investitionen der Schwiegereltern vom Ehepartner des Kindes  im Fall der Ehescheidung geändert (Urteil vom 3. Februar 2010 – XII ZR 189/06). Bisher galten derartige Aufwendungen der Schwiegereltern als sogenannte unbenannte Zuwendungen praktisch für verloren, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten. Ein Ausgleich fand allenfalls rechnerisch im Rahmen der Ermittlung des  insgesamt zu ermittelnden Zugewinns unter den Eheleuten statt, indem das von den Schwiegereltern geschenkte Gut nicht im Anfangsvermögen des begünstigten Schwiegerkinds berücksichtigt wurde.  Einen eigenen Anspruch auf Rückzahlung hatten die Schwiegereltern aber nicht. Nun ist anerkannt, dass sie nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ihre Schenkung zurückfordern können, wenn die Zuwendung gerade im Vertrauen auf den Bestand der Ehe ihres Kinds erfolgte. Einschränkungen ergeben sich allerdings dann, wenn nicht nur das Schwiegerkind, sondern auch das eigene Kind über längere Zeiträume von dem Geschenk profitierten.

Kindesentführung: Die Zustimmung des anderen Elternteils für Umzug in das Ausland

Die Zustimmung des anderen Elternteils zum Umzug mit einem Kind in das Ausland ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge erforderlich und vom umziehenden Elternteil zu beweisen. Zwar kann eine Zustimmung auch stillschweigend gegeben werden, es kommt jedoch darauf an, ob sich eine solche Erklärung aus den Umständen heraus herleiten lässt.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2009 – 17 UF 105/09

Volljähriges Kind kann Auszahlung des Kindergelds verlangen

Ein volljähriges Kind kann von dem Bezieher des Kindergelds dessen Auszahlung verlangen. Da das Kindergeld beim Unterhaltsbedarf des Kindes voll angerechnet wird, darf das Kindergeld auch nicht als Einkommen des beziehenden Elternteils gelten, so jüngst OLG Naumburg, Beschluss vom 18.02.2009 – 3 WF 35/09, im Zusammenhang mit einem Prozesskostenhilfeantrag. Entsprechend bestätigen diese Auffassung das Bundessozialgericht im Urteil vom 11.12.2007 – B 8/9b SO 23/06 R und der Bundesgerichtshof im Urteil vom 26.10.2005 – XII ZR 34/03.

Betreuung des Kindes durch die Großeltern und Unterhalt

Der Bundesgerichtshof hat einer unterhaltsberechtigten Mutter bei der Einbeziehung ihres Einkommens im Zusammenhang mit der Berechnung des Betreuungsunterhalts zugestanden, dass Teile ihres Lohns deswegen nicht berücksichtigt werden müssen, weil ihre Eltern das Kind für bestimmte Zeiten betreuen; andernfalls wäre im zu beurteilenden Fall eine Betreuung des Kinds und damit auch eine Erwerbstätigkeit der Mutter nicht möglich (BGH, Urt. v. 17.06.2009 — XII ZR 102/08).

Verjährung beim Steuerausgleich unter Geschiedenen

Selbst wenn ein unterhaltsberechtigter Ehegatte über Jahre hinweg den Unterhalt nicht bei den Einkommensteuern als sonstige Einkünfte erklärt, muss der Unterhaltsverpflichtete entsprechende Steuernachteile später dem früheren Ehegatten ausgleichen, so das OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.03.2009 — 6 WF 19/09.

Er habe sich auf eine entsprechende Belastung von Anfang einrichten können. Auch beginne die Verjährungsfrist von drei Jahren frühestens mit dem Steuerbescheid der nachträglich geschuldeten Steuern.

Kein Unterhalt wegen verfestigter Beziehung zu neuem Partner

Lebt der Unterhaltsberechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner, so ist die Gewährung von Ehegattenunterhalt nach der neuen Vorschrift des § 1579 Nr. 2 BGB unbillig.
Das Amtsgericht Essen (Urteil vom 11.3.2009 – 106 F 296/08) hebt hervor, dass entgegen früherer Rechtsprechung bereits nach Ablauf einen Jahres von einer Verfestigung der Lebensgemeinschaft auszugehen sei. Weiterlesen

Kindeswille bei Entscheidung über Recht der Aufenthaltsbestimmung von erheblicher Bedeutung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall eines 11-jährigen Kindes der Aussage des Kindes über die Frage, bei welchem Elternteil es leben wolle, große Bedeutung beigemessen (1 BvR 311/08). Insbesondere dürfte eine kurze und wenig begründete Stellungnahme des Kindes zu seiner Ansicht nicht zur Annahme führen, es habe keine wesentlich engere emotionale Bindung zu einem Elternteil. Weiterlesen

Verwirkung von Unterhalt: Wann ist eine Ehe noch intakt?

Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann entfallen, wenn ein Ehepartner aus einer „intakten Ehe“ ausbricht, vgl. §§ 1361 Absatz 3, 1579 Nr. 7 BGB. Regelmäßig wird ein Ausbrechen des Partners dann angenommen, wenn er sich einer anderen Person zuwendet und mit ihr eine nichteheliche Lebensgemeinschaft begründet. Umstritten ist aber dann die Frage, welche Anforderungen an das Funktionieren der bisherigen Ehe gestellt werden. Weiterlesen