Service

Neben der üblichen Interessenvertretung bieten wir auch besondere Beratungsleistungen. Einige Beispiele:

 

Erstberatung zu einer Vergütungspauschale (Höhe nach Art und Umfang der Angelegenheit)

„Gemeinsamer Anwalt“: Dies ist in Angelegenheiten mit Interessenkollision (z.B. Scheidung, Erbauseinandersetzung) rechtlich nicht möglich, daher können wir in diesen Fällen nur einen Beteiligten vertreten und verweisen auf das Angebot der Mediation. Möglich ist aber bei entsprechendem Einverständnis des Auftraggebers die „offene Verhandlung“, d. h. die Teilnahme und Information anderer Beteiligter an Beratungsgesprächen und sonstiger Korrespondenz von Rechtsberater und Mandant. Auf diesem Weg können sich die Beteiligten unter Inanspruchnahme nur eines Anwalts und seiner Empfehlungen unter Umständen einigen.

Beratung durch ein Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten der Sache

Terminsvertretung vor einem Gericht in München oder einem Amtsgericht in der Nähe Münchens (Amtsgericht Dachau, Amtsgericht Starnberg, Amtsgericht Wolfratshausen, Amtsgericht Freising, Amtsgericht Pfaffenhofen, Amtsgericht Ebersberg)

Laufende außergerichtliche Beratung zu Rechtsfragen für Gewerbetreibende und Selbstständige