Kosten

Kosten

Jederzeit klare Verhältnisse – wer einen Auftrag erteilt, will wissen, was für Kosten ihn erwarten. Fragen Sie daher gleich am Anfang der Beratung nach dem Honorar. Oft lassen sich für außergerichtliche Tätigkeiten Vergütungsvereinbarungen schließen. Das hilft, gerade wenn ein hohes Risiko besteht und es um viel Geld geht. Andererseits kann der Anwalt bei Angelegenheiten mit geringem Gegenstandswert oft nicht nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abrechnen. Natürlich machen wir dann Sie darauf aufmerksam, dass eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden muss.

Einen Rechner zur Abschätzung der gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten nach dem Gegenstandswert und Kalkulation des Prozessrisikos (Übernahme von Kosten der gegnerischen Partei) finden Sie hier:

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner