Rechtsanwalt Christoph Blaumer
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Vorsorgevollmacht

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Vorsorgevollmacht

Auch für den Notfall vorgesorgt - irgendwann lassen die geistigen und körperlichen Kräfte nach und man ist nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheit zu besorgen.

Wer entscheidet dann über die ärztliche Behandlung, erledigt die Gänge zu Banken und Behörden, kümmert sich um die sonstigen persönlichen Belange? Das Gesetz sieht hierfür eine Betreuung durch eine Person vor, die den Betreuten nicht einmal kennen muss, geschweige denn dessen Wünsche und Willen kennt.

Wer das nicht will, muss handeln und eine Betreuungsvollmacht errichten. Wir helfen gern bei der Formulierung und Anfertigung, schließlich gibt es rechtliche Besonderheiten zur Wirksamkeit und Ausführung zu beachten, etwa die Bestimmung einer Kontrollperson des Betreuers oder die Hinterlegung im Vorsorgeregister.

Sie können mich telefonisch unter 089 / 17 95 32 10 erreichen. Meine Kanzlei befindet sich im Westen Münchens (Anfahrtsplan). Alternativ können Sie auch unkompliziert die Onlineberatung (eBeratung) nutzen, um mich zu kontaktieren.

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