Rechtsanwalt Christoph Blaumer
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Kindesunterhalt

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Kindesunterhalt

Kinder kosten Geld - das wird niemand bestreiten können. Aber die Existenzgrundlage der zur Zahlung verpflichteten Person darf auch nicht zerstört werden.

Daher genügt oft nicht ein Blick in die Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle), um den monatlichen Zahlbetrag zu ermitteln. Fragt sich sowieso daneben, wer für Dinge wie das Schulgeld, den privaten Musikunterricht, die Kosten der Zahnspange oder ähnliches aufzukommen hat. Und was, wenn der betreuende Elternteil selbst gut verdient und Vermögen hat?

Wenn Sie “auf Nummer sicher” gehen wollen, bleibt nur der Weg zum Anwalt.

Sie können mich telefonisch unter 089 / 17 95 32 10 erreichen. Meine Kanzlei befindet sich im Westen Münchens (Anfahrtsplan). Alternativ können Sie auch unkompliziert die Onlineberatung (eBeratung) nutzen, um mich zu kontaktieren.

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