Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Internationales Familienrecht und Erbrecht

Sie sind hier: Startseite » Familienrecht » Internationales Familienrecht und Erbrecht

Familienrechtliche Fragen besonderer Art stellen sich für ausländische Staatsangehörige oder Personen, die sich nur selten in Deutschland aufhalten.

Welches Recht gilt für die Ehe? Wie ist die Vermögensplanung zu gestalten? Was gilt für die Beziehungen zu Kindern? Gibt es Wahlmöglichkeiten beim anzuwendenden Recht? Ist das deutsche Recht für die Gestaltung meiner Rechte vorteilhaft? Wo kann ich eine Ehescheidung einreichen? Hat mein Testament weiterhin Gültigkeit und welches Recht gilt bei der Erbfolge, wenn ich in Deutschland wohne? Sachverhalte mit Auslandsberührung verlangen die Kenntnis der Regeln des Internationalen Rechts.

Stellen Sie uns Ihre Fragen auch in diesem Bereich, um verbindliche Auskunft zu erhalten.

Sie können mich telefonisch unter 089 / 17 95 32 10 erreichen. Meine Kanzlei befindet sich im Westen Münchens (Anfahrtsplan). Alternativ können Sie auch unkompliziert die Onlineberatung (eBeratung) nutzen, um mich zu kontaktieren.

RA Christoph Blaumer RA Christoph Blaumer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt für Internationales Familienrecht und Erbrecht
Menzinger Str. 35
80638 München
Tel.: 089 / 17 95 32 10
E-Mail:
Über mich · Kontakt · eBeratung