Rechtsanwalt Christoph Blaumer
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Ehegattenunterhalt

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Ehegattenunterhalt

Geld statt Liebe - nicht allein darum geht es beim Ehegattenunterhalt. Kein anderes Thema im Familienrecht ist so umstritten.

Kein Wunder, haben die früheren Partner und jetzigen Kontrahenten doch oft jahrelang alles gemeinsam im Einklang gemeistert und sollen nun gegeneinander antreten.  Zudem verunsichern der Gesetzgeber mit einer Reform und die Gerichte mit auf den Einzelfall bezogenen Urteilen alle Beteiligten.

Bekomme ich bei Kinderbetreuung Unterhalt? Steht mir nicht ein Teil des Einkommens vom Partner zu, wenn ich mich eingeschränkt habe und einfach nicht so viel verdienen kann wie er? Gibt es bei einer neuen Beziehung des Anspruchstellers überhaupt noch Unterhalt?

Nicht nur beim offenen Konflikt kann bei diesen Fragen nur der Anwalt helfen. Auch wer noch gar nicht weiß, wie die andere Seite reagieren wird, sollte sich bei diesem Thema rechtzeitig beraten lassen.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung soll nämlich der Anwalt helfen, einen Streit zu vermeiden. Dabei kann auch eine Mediation (Einigungsgepräche) nützlich sein.

Sie können mich telefonisch unter 089 / 17 95 32 10 erreichen. Meine Kanzlei befindet sich im Westen Münchens (Anfahrtsplan). Alternativ können Sie auch unkompliziert die Onlineberatung (eBeratung) nutzen, um mich zu kontaktieren.

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