
Annahme an Kindes statt – so spricht das Gesetz von der Adoption. Wer wirklich eine minderjährige oder volljährige Person als sein Kind gesehen und behandelt wissen will, der hat es in Deutschland nicht einfach.
Zahlreiche nationale und internationale Vorschriften und Abkommen, Stellungnahmen von Jugendämtern und vieles mehr machen die Umsetzung schwer. Da kann anwaltlicher Rechtsrat und die Vertretung bei Abwicklung und Verhandlungen mit Behörden und Gericht sinnvoll sein.
Daneben sind die Auswirkungen der Adoption in anderen Rechtsgebieten (Unterhalt, Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht) durchaus brisant und bedürfen der Aufklärung.
Sie können mich telefonisch unter 089 / 17 95 32 10 erreichen. Meine Kanzlei befindet sich im Westen Münchens (Anfahrtsplan). Alternativ können Sie auch unkompliziert die Onlineberatung (eBeratung) nutzen, um mich zu kontaktieren.
|
RA Christoph Blaumer Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Steuerrecht Rechtsanwalt für Adoption |
Menzinger Str. 35 80638 München Tel.: 089 / 17 95 32 10 E-Mail: Über mich · Kontakt · eBeratung |