Rechtsanwalt Christoph Blaumer
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Familienrecht

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FamilienrechtLebendig und facettenreich - so lässt sich Familienrecht umschreiben. Es umfasst nicht nur die bekannten Tätigkeitsbereiche der Ehescheidung, Unterhalt und Belange um ein minderjähriges Kind.

Es geht auch um Fragen der Abstammung (z. B. Vaterschaft), Adoption, Betreuung, Vermögensausgleich zwischen Ehegatten, Ehevertrag u.a.

Immer wieder bezieht sich das Familienrecht auch auf andere Rechtsgebiete wie das Erbrecht, Sozialrecht und Steuerrecht. Daher muss eine umsichtige Beratung sich auf alle tangierten Bereiche beziehen und nicht nur das vermeintliche Ziel im Auge haben.

Wird zum Beispiel in einem Ehevertrag nur auf den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Altersversorgung unter Eheleuten im Scheidungsfall) verzichtet, müssen die Auswirkungen im Einzelfall intensiv untersucht werden.

Andernfalls droht die völlige Unwirksamkeit des Vertrags auch hinsichtlich weiterer Regelungen wie Unterhalt, Vermögen, Erbrecht.

Tätigkeiten

Tätigkeiten in diesem Rechtsgebiet sind beispielsweise:

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80638 München
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