Lebendig und facettenreich - so lässt sich Familienrecht umschreiben. Es umfasst nicht nur die bekannten Tätigkeitsbereiche der Ehescheidung, Unterhalt und Belange um ein minderjähriges Kind.
Es geht auch um Fragen der Abstammung (z. B. Vaterschaft), Adoption, Betreuung, Vermögensausgleich zwischen Ehegatten, Ehevertrag u.a.
Immer wieder bezieht sich das Familienrecht auch auf andere Rechtsgebiete wie das Erbrecht, Sozialrecht und Steuerrecht. Daher muss eine umsichtige Beratung sich auf alle tangierten Bereiche beziehen und nicht nur das vermeintliche Ziel im Auge haben.
Wird zum Beispiel in einem Ehevertrag nur auf den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Altersversorgung unter Eheleuten im Scheidungsfall) verzichtet, müssen die Auswirkungen im Einzelfall intensiv untersucht werden.
Andernfalls droht die völlige Unwirksamkeit des Vertrags auch hinsichtlich weiterer Regelungen wie Unterhalt, Vermögen, Erbrecht.
Tätigkeiten
Tätigkeiten in diesem Rechtsgebiet sind beispielsweise:
- Selbstständige und Unterhalt
- Internationales Familienrecht und Erbrecht
- Geschiedene und Steuern
- Vorsorgevollmacht
- Adoption
- Lebenspartnerschaft
- Vermögensausgleich
- Mediation
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Scheidung
|
RA Christoph Blaumer Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Steuerrecht |
Menzinger Str. 35 80638 München Tel.: 089 / 17 95 32 10 E-Mail: Über mich · Kontakt · eBeratung |
Aktuelles
Aktuelle Nachrichten wie z.B. Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile aus der Welt des Familienrechts:
- Schwiegereltern bekommen jetzt bei Ehescheidung ihr Geld zurück
- Kindesentführung: Die Zustimmung des anderen Elternteils für Umzug in das Ausland
- Volljähriges Kind kann Auszahlung des Kindergelds verlangen
- Betreuung des Kindes durch die Großeltern und Unterhalt
- Verjährung beim Steuerausgleich unter Geschiedenen