Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung Rechtsanwalt München Neuhausen Nymphenburg Rotkreuzplatz Obermenzing Laim

Testamentsvollstreckung empfiehlt sich dann, wenn eine möglichst reibungslose Abwicklung eines Nachlasses über eine neutrale Person gewünscht ist. So zum Beispiel bei drohenden Konflikten unter den Erben, bei minderjährigen Erben zur Vermeidung eines unerwünschten Zugriffs eines Elternteils oder Vormunds, oder bei einer länger dauernden Abwicklung (zum Beispiel Dauerverwaltung von Gesellschaftsanteilen der Erben).Die Person des Testamentsvollstreckers sollte im Testament bereits benannt sein, ebenso empfehlen sich Regelungen zur Vergütung. Bei der Auswahl sollte im Zweifel die Neutralität, Geschäftserfahrenheit und Zuverlässigkeit eine große Rolle spielen.

Ein Testamentsvollstrecker setzt die Abwicklung durch Bestandsaufnahme des Nachlasses, Abgabe erforderlicher Erklärungen und Aufteilung  an die Erben um. Diesen ist er zur umfassenden Aukunft über die Angelegenheiten des Nachlasses verpflichtet.

Wird ein Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker beauftragt,  so ist er im Rahmen seiner besonderen Kenntnisse verantwortlich und hat auch für eine ausreichende Versicherung im Falle eines Schadens aus seiner Tätigkeit zu sorgen. Gern klären wir Sie über die Einrichtung einer Testamentsvollstreckung auf oder vertreten Sie in Fällen mit Beteiligung eines Testamentsvollstreckers. Sind Sie selbst Testamentsvollstrecker oder wünschen Sie eine Bestimmung von Rechtsanwalt Christoph Blaumer für dieses Amt, stehen Ihnen unsere Dienste ebenfalls zur Verfügung.

Ihr Rechtsanwalt Christoph Blaumer am Rotkreuzplatz in München Neuhausen Nymphenburg berät Sie gerne rund um das Thema Testamentsvollstreckung.