Rechtsanwalt Christoph Blaumer
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Testamentsvollstreckung

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Testamentsvollstrecker

Testamentsvollstrecker

Testamtentsvollstreckung sollte dann bestimmt werden, wenn eine möglichst reibungslose Abwicklung eines Nachlasses gewünscht ist. Ferner empfiehlt sich die Maßnahme bei minderjährigen Erben zur Vermeidung eines unerwünschten Zugriffs eines Elternteils oder Vormunds sowie bei einer länger dauernden Abwicklung (zum Beispiel Dauerverwaltung von Gesellschaftsanteilen der Erben).

Die Person des Testamentsvollstreckers sollte in der Verfügung (z. B. Testament) bereits benannt sein, seine  Benennung und Vergütung sollte mit ihm abgesprochen sein. Bei der Auswahl sollte im Zweifel die Neutralität, Geschäftserfahrenheit und Zuverlässigkeit eine große Rolle spielen.

Der Testamentsvollstrecker setzt die Abwicklung durch Bestandsaufnahme des Nachlasses, Abgabe erforderlicher Erklärungen und Aufteilung  an die Erben um. Diesen ist er zur umfassenden Aukunft über die Angelegenheiten des Nachlasses verpflichtet.

Wird ein Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker beauftragt,  so ist er im Rahmen seiner besonderen Kenntnisse verantwortlich und hat auch für eine ausreichende Versicherung im Falle eines Schadens aus seiner Tätigkeit zu sorgen.

Sie können mich telefonisch unter 089 / 17 95 32 10 erreichen. Meine Kanzlei befindet sich im Westen Münchens (Anfahrtsplan). Alternativ können Sie auch unkompliziert die Onlineberatung (eBeratung) nutzen, um mich zu kontaktieren.

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