Rechtsanwalt Christoph Blaumer
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Pflichtteil

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Pflichtteil

Geld statt Erbe - der Pflichtteil ist nach deutschem Erbrecht ein Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrags für einen Angehörigen, wenn er als Erbe nicht berücksichtigt wurde. Derartige Ansprüche können bei dem Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner,  Eltern und  Kindern des Erblassers in Betracht.

Der Pflichtteil beträgt der Höhe nach die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zu berücksichtigen sind unter Umständen auch Schenkungen des Erblassers zu seinen Lebzeiten (Pflichtteilsergänzungsanspruch).  Der Anspruch auf den Pflichtteil kann nur in seltenen Fällen vom Erblasser ausgeschlossen werden oder von Gesetzes wegen nicht bestehen (z. B. Mordversuch gegen die Person des Erblassers).

Zur Durchsetzung und Abwicklung dieses Anspruchs ist in der Regel anwaltlicher Rat für alle Beteiligten dringend angezeigt. So können Erben und Pflichtteilsberechtigte sich frühzeitig auf die Rechte und Pflichten einrichten und den “großen Krach” oder gar einen Rechtsstreit vermeiden.

Sie können mich telefonisch unter 089 / 17 95 32 10 erreichen. Meine Kanzlei befindet sich im Westen Münchens (Anfahrtsplan). Alternativ können Sie auch unkompliziert die Onlineberatung (eBeratung) nutzen, um mich zu kontaktieren.

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